Infos an alle KSC-Fans
Hallo KSC-Fans,
leider erreichen uns einige Berichte von Betroffenen des Derbykessels, bei denen sich die Polizei weigert, die Anzeige aufzunehmen.
Das ist nicht rechtens!
Die Polizei ist verpflichtet, eure Anzeige aufzunehmen.
Relevant ist hierzu der § 158 StPO Abs 1. „Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei […] Beamten des Polizeidienstes […] mündlich oder schriftlich angebracht werden.“ (siehe https://dejure.org/gesetze/StPO/158.html)
Ebenso sieht auch das „Serviceportal Baden-Württemberg“ keinen Sonderfall für Anzeigen gegen Polizeibeamte vor:
„Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten: Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.“ (siehe https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Anzeige++Strafanzeige+erstatten-368-leistung-0#sb-id-toc-block1)
Sollte man euch also die Anzeige verwehren, bleibt als erstes ruhig und sachlich.
Lasst euch den Namen der Beamtin oder des Beamten und die Grundlage seiner Aussage nennen.
Erwähnt, dass ihr im Zweifelsfall Dienstaufsichtsbeschwerde stellen werdet und dass er den strafrechtlichen Bereich der „Strafvereitelung im Amt“ (§ 258a StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) betritt. (siehe https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.geldstrafe-wegen-strafvereitelung-im-amt-anzeige-nicht-aufgenommen-polizist-verurteilt.ff9bcd2b-607d-435b-b1d0-8d4ab9eeb732.html)
Lasst euch nicht einschüchtern, ihr seid im Recht!
Wird sich dann immer noch geweigert, dann wendet euch an uns und wir unterstützen euch bei der Durchsetzung eurer Ansprüche.